Der aktualisierte Rahmen-Hygieneplan für Schulen in Bayern 
ist unter folgendem Link auf der Homepage des Staatsministeriums einsehbar:

Link Staatsministerium

Nähere Information zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen finden sie hier unter diesem Link

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es Schulen nicht erlaubt die Einhaltung der 3-G-Regel bei Eltern zu überprüfen, die zu einer Schulveranstaltung kommen!

Wir möchten dringend an Sie appellieren, die 3-G-Regel einzuhalten.

Diese Vorgehensweise bezieht sich auf die genannten und alle weiteren Veranstaltungen unserer Schule, so lange diese gesetzliche Grundlage besteht.

Die Testpflicht für Schüler bleibt davon unberührt. Im Zusammenhang mit einer Anfrage, möchten wir hiermit darüber informieren, dass per Definition jede/r Schüler/in getestet sein muss, um die Schule zu besuchen d.h. Schüler/innen, die noch nicht 6 Jahre alt sind, müssen auch getestet sein, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen.